Halteverbot in der Lippestrasse in Lipperode
Seitdem die Lippestrasse im Sommer 2016 komplett neu und fertiggebaut wurde hat sich auch die Regelung der zuvor vorhandenen eingeschränkten Halteverbote geändert, obwohl die Strasse etwas schmaler geworden ist. Es kann auf der Hauptdurchgangsstrasse durch den Ortsteil Lipperode beidseitig geparkt werden, obwohl dies zu einer enormen, zusätzlichen Lärmbelastung durch ständig abbremsende und wiederanfahrende Fahrzeuge führt, teilweise Rückstaus bis zur B55 erzeugt, eine enorme Gefahrenquelle und Behinderung des fliessenden Verkehrs ist, da entgegenkommende Fahrzeugführer oft rücksichtslos „draufhalten“ wenn man ein parkendes Fahrzeug umfahren muss und auch für die Umwelt eine zusätzliche Belastung darstellt.
Ab der 3.KW Januar 2018 ist diese Regelung nun zumindest für die Zeiten morgens von 7-9 Uhr und Abends von 16-18 Uhr zu den Haupt-Berufsverkehrszeiten (Rush-Hour, Stosszeiten) aufgehoben und es wird zwischen den Einmündungen „An der Bellevue“ und „Dunkler Weg“ wieder beidseitig eingeschränkte Halteverbote eingerichtet. Nach der neuen Regelung ist es in den angegebenen Zeiten nicht gestattet auf der Straße zu parken. Das Halten bis zu drei Minuten und das Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen sind jedoch erlaubt.
Im Extremfall erzeugt ein einzelnes, parkendes Fahrzeug gleich bei der Ortseinfahrt in Lipperode einen Rückstau bis zur B55 und blockierte damit komplett den Verkehr. Oft muss man in Schlangenlinien durch links und rechts geparkte Fahrzeuge hindurchfahren, was kaum zu einem störungsfreien Verkehrsfluss sorgt, sondern eher sehr rücksichtlos seitens der dort parkenden Fahrzeughalter ist.