GEZ-Gebühren bei Internetnutzung via WLAN ?

Seit dem 1.Januar 2007 sind in Deutschland für Computer mit Internetzugang GEZ-Gebühren zu zahlen. Die Frage ist ob jemand der überhaupt keinen eigenen Internetzugang hat, sondern zum Beispiel den eines Nachbarn mitnutzt, dann auch GEZ-Gebühren zahlen muß. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist auch jeder PC ohne TV-Karte ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ wenn er am Internet angeschlossen ist. Das gilt auch für Handys, PDA, Notebooks und Tablet-PC die über einen Internetzugang verfügen.

Formen der Internetnutzung

Wichtig ist aber ob die Abgabe gerätebezogen, also pro PC, oder pro Internetanschluss, also je Internetgateway, ist. Das macht nämlich einen erheblichen Unterschied. Nun, es gibt Teilnehmer die zwar einen PC, aber keinen Internetanschluss haben, dann gibt es Teilnehmer die haben einen oder mehrere eigene Internetanschlüsse (z.B. zu Hause und noch einen im Büro) und dann gibt es die dritte Spezies um die es hier geht die zwar einen oder mehrere PCs, Notebooks, PDA und was sonst noch alles haben und alle verfügen über einen Internetzugang der aber von einem Dritten (z.B. vom Nachbarn) per WLAN zur Verfügung gestellt wird.

Internetnutzung nur per WLAN

Dies ist beispielsweise in jedem Wireless Metropolitan Area Network (WMAN) der Fall, wo der Internetzugang aus unterschiedlichen Quellen, von verschiedenen Standorten und Anbietern stammen kann, der eigentliche Nutzer aber selbst überhaupt keinen eigenen Internetzugang hat, folglicherweise auch bei keinem der üblichen Internet Service-Provider (ISP) als Vertragspartner auftaucht. Der PC verfügt damit über keinen festen, sondern nur einen zeitweiligen, dynamisch je nach Verfügbarkeit vorhandenen, Internetzugang.

GEZ-Regelungen

Die GEZ schreibt folgendes:

Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten ?
Im nicht ausschließlich privaten Bereich müssen für alle herkömmlichen Rundfunkgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte) »>jeweils gesondert Rundfunkgebühren gezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige »>Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.
Werden keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, sondern ausschließlich neuartige Geräte auf ein und demselben Grundstück »>zum Empfang bereitgehalten, so besteht hierfür unabhängig von der Anzahl lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät »>Anmelde- und Gebührenpflicht.
Unternehmen mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für »>jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Handys (Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung), die von Unternehmen den Mitarbeitern dauerhaft (mehr als »>drei Monate) zur Verfügung gestellt werden, sind der Privatsphäre der Mitarbeiter zuzuordnen und daher für das »>Unternehmen nicht gebührenpflichtig. Aber auch die Mitarbeiter müssen das Handy nur dann anmelden, wenn bisher keine »>herkömmlichen Rundfunkgeräteim privaten Bereich angemeldet sind.

Demnach wäre es also für die GEZ egal wenn Sie sagen Sie haben keinen TV und kein Radio, aber einen PC ohne eigenen Internetzugang, aber zweitweilig einen Internetzugang per WLAN von jemand anderem, denn Sie verfügen mit einem PC bereits über ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, auch wenn Ihr Notebook uralt ist und mangels Leistung zwar kein Videostreaming möglich ist, aber Audiostreaming. Aber selbst die Eingrenzung nur auf Audio dürfe hierbei völlig egal sein, egal welche technischen Eigenschaften das Gerät überhaupt mitbringt. Solange die GEZ meint ein Gerät sei „empfangstauglich“ ist es gebührenpflichtig.

Welches Gerät ist empfangstauglich ?

Das ist düsterste deutsche Gesetzgebung die viele Bürger sehr verärgert, denn die Formulierungen der GEZ sind dermassen weitläufig, daß quasi jedes Gerät empfangstauglich und damit gebührenpflichtig sein könnte. Viele Bürger und Firmen fühlen sich von der GEZ abgezockt für etwas zahlen zu müssen was nachweislich nur sehr wenige in Anspruch nehmen. Es werden Gebühren erhoben für Angebote die niemand verlangt hat, sondern uns regelrecht aufgedrängt wurden und mit der gesetzlichen Grundversorgung an Nachrichten nichts zu tun haben.

Das Internet, nichts ist unmöglich

Zudem geht der deutsche Gesetzgeber einfach davon aus daß das öffentliche Internet, über das die Angebote laufen sollen, ständig bestehen bleibt. Dies kann aber niemand garantieren ! Das Internet, so wie wir es kennen und nutzen, existiert nur deshalb weil es hauptsächlich Universitäten und Firmen gibt die Netzwerk-Austauschpunkte (Internet-Exchange) untereinander unterhalten. Ohne diese „Hauptschlagadern“ (Backbones) würde gar nichts mehr gehen und die Internetangebote der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wären obsolet, da nicht mehr empfangbar. Es ist zwar abwegig, aber eben nicht völlig ausgeschlossen und damit durchaus denkbar, daß das bisherige Internet entweder wegen Überlastung zusammenbricht, wegen ständiger technischer Probleme aufgegeben werden muß und daher ein anderes öffentliches, weltweites Netzwerk entsteht auf das die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten keinen Zugriff haben. In diesem Szenario mutet es schon ziemlich befremdlich an wenn öffentliche Netzwerke für ein Angebot genutzt werden für die aber der Anbieter gar nicht garantieren kann, weil er eben keinen Einfluss darauf hat.

Deutschland im Gesetze-Wahn

Der technische Fortschritt geht wesentlich schneller vonstatten als es die Gesetzgeber anpassen könnten, dementsprechend schwammig sind daher die Regelungen formuliert, zum Nachteil der Bürger und Firmen die die Gebühren zahlen müssen. Wir alle wissen nicht was uns die Zukunft noch alles bringen wird - quasi alles ist möglich. Vom kompletten Zusammenbruch des Internets und damit der Überflüssigkeit der GEZ-Gebühren auf Internetzugänge, bis zur Möglichkeit daß es zukünftig auch andere weltumspannende, öffentliche Netzwerke geben wird auf die die öffentlich rechtlichen Rundfunkveranstalter keinen Zugriff haben und dann dort die Nutzer dieser Netzwerke nicht zu einer Zwangsabgabe erpressen können für Internetangebote die niemand gefordert hat und die niemanden interessieren.

Ein WLAN-Nutzer fasste kürzlich das Ganze sehr süffisant zusammen:

„Ich soll also GEZ-Gebühren bezahlen für meinen PC, obwohl der gar nicht am Internet angeschlossen ist ? Okay, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich hab zwar keine Kinder, aber das Gerät dazu ist vorhanden …“

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